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Passend für ÖL-Brennwertkessel GB125
- Heizkreis-Set HSM25/6 MM100 BU gemischt
- Ausdehnungsgefäß BU-H 50 l
- Anschluss-Set AAS für Ausdehnungsgefäß
- Verbindungsleitungs-Set EMS
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Zusatzpaket MZ GB125, Heizkreis-Set HSM25/6 MM100 BU gemischt, Ausdehnungsgefäß BU-H 50l , Anschluss-Set AAS für Ausdehnungsgefäß, Verbindungsleitung EMS-Modul - 7739624933
Passend für ÖL-Brennwertkessel GB125
Bestehend aus:
1. Heizkreis-Set HSM25/6 MM100 BU gemischt
Buderus Heizkreis-Schnellmontage-Set für
1 Heizkreis mit Mischer DN 25 mit Strom-
sparpumpe, stufenlos elektronisch gere-
gelt, Förderhöhe 6 m, mit Anschlusskabel
mit integriertem EMS plus Mischermodul
MM100 und steckerfertiger Verbindung zum
Buderus Regelgerät. Rückschlagventil,
Kugelhahn-/Thermometer-Kombination im
Vor- und Rücklauf, 3-Wege-Mischer mit
Stellmotor werkseitig montiert, komplett
mit hochwertigen EPP Wärmedämmschalen
schwarz.
Geeignet für Frostschutzmittel < 50%.
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Abmessungen
Höhe: 364 mm
Breite: 290 mm
Tiefe: 190 mm
Kvs-Wert-Mischer: 8 m3/h
Fabrikat: BUDERUS
Buderus-Artikel-Nr.: 8718599211
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2. Ausdehnungsgefäß BU-H 50 l
Logafix MAG 50/1,5 (6 bar), silber
Membran-Druckausdehnungsgefäß für ge-
schlossene Heizungsanlagen nach EN12828,
Solar- und Kühlanlagen. Zulassung gemäß
EU-Druckgeräterichtlinie 2014/18/EU.
Ausführung für Wandbefestigung bzw. mit
Fußkonstruktion. Systemanschluss mit
Außengewinde. Gefäß außen kunststoff-
beschichtet. Membrane nicht tauschbar.
Max. Betriebstemperatur: 120 C
Max. Betriebstemp. (Membrane): 70 C
Glykolanteil: bis 50%
Vordruck: 1,5 bar
Max. Betriebsdruck: 6 bar
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Inhalt 50 Liter
Systemanschluss: R 3/4"
Durchmesser: 437 mm
Höhe: 493 mm
Buderus-Artikel-Nr.: 7738323768
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3. Anschluss-Set AAS
Mit flachdichtenden Anschlussteilen für
den Anschluss am Heizkessel Logano, Kes-
sel-Füll-Entleerungsventil, flexible
Edelstahl-Verbindungsleitung Länge 1 m,
Kappenventil mit Entleerung.
Anschluss für Membran-
Ausdehnungsgefäß: 3/4
Buderus-Artikel-Nr.: 5354998
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4. Verbindungsleitung EMS Modul
Modul-Kabelset steckerfertig, für
Spannungsversorgung 230 V und EMS-Bus
Verbindung von Grundplatine MCxxx zu
HS(M), nicht geeignet für Gas-Wandgeräte,
1200 mm lang
Buderus-Artikel-Nr.: 8732908560
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie die Gaseinstellung von Gasgeräten dürfen ausschließlich von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen des Netzbetreibers) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für elektrische Anlagen und Geräte mit festem Anschluss (230 V/400 V, nicht steckerfertig), die nur von zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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