Häufige Fragen zu Heizung
Die optimale Heizung hängt vom Gebäudezustand ab. Gas-Brennwertgeräte wie die Buderus Logamax plus sind im Bestand eine bewährte, effiziente Lösung mit bis zu 98% Wirkungsgrad. Für gut gedämmte Neubauten eignen sich Wärmepumpen besonders gut. Hybridlösungen, die Gas-Brennwert mit einer Wärmepumpe kombinieren, bieten maximale Flexibilität. Seit Juli 2026 dürfen Eigentümer im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) frei wählen, welche Heizung sie einbauen.
Ja, seit Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Die bisherige 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen wurde abgeschafft. Eigentümer können frei zwischen Wärmepumpe, Gas-Brennwert, Öl-Brennwert, Hybridheizung oder Biomasse wählen. Wer sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (z.B. Biomethan oder Bioöl) beimischen — anfangs 10%, stufenweise steigend. Bestehende Heizungen dürfen unverändert weiterbetrieben und repariert werden.
Eine Heizung sollte einmal jährlich durch einen Fachbetrieb gewartet werden. Die Wartung umfasst Brennerreinigung, Abgasmessung, Dichtheitsprüfung und Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen. Regelmäßige Wartung erhält die Herstellergarantie, senkt den Energieverbrauch und verlängert die Lebensdauer der Anlage. Original-Ersatzteile für Buderus- und Weishaupt-Heizungen finden Sie in unserem Shop.
Gas-Brennwertgeräte sind heute der Standard: Sie sind kompakter, schadstoffärmer und benötigen keinen Tankraum. Öl-Brennwertkessel können sinnvoll sein, wenn kein Gasanschluss vorhanden ist und eine Wärmepumpe nicht in Frage kommt. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (Juli 2026) dürfen beide Systeme wieder frei eingebaut werden. Für neu installierte fossile Heizungen gilt ab 2029 eine Beimischungspflicht klimaneutraler Brennstoffe, beginnend bei 10%.