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- Komplettes Montagematerial für die Aufdach-Aufständerung mit Anhebung um 15°, 20° bzw. 35° für den ersten Kollektor einer Reihe (1x)
- Für Windlasten bis 151 km/h (Staudruck 1,1 kN/m²) und Schneelasten von max. 2 kN/m²
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Artikelinfos im DetailBuderus Aufdach-Aufständerung Grund-Set SKN4.0s / SKT1.0s, Schiefer/Schindel, senkrecht - 7736614814
Aufdach-Aufständerung Grund-Set für den
ersten Kollektor einer Reihe mit Logasol
SKN4.0-s oder SKT1.0-s, bestehend aus 2
Aluminium-Profilschienen, 4 einseitigen
Kollektorspannern und 2 Abrutschsiche-
rungen, 2 Stützen für die Anhebung des
Kollektors um einen Winkel von 15, 20
oder 35 Grad, Zubehör und 4 Sonderdach-
haken für die Montage auf Dächern mit
Schiefer- oder Schindelplatten.
Grundausführung ist geeignet für Schnee-
lasten bis 2 kN/m2 und Böenwindgeschwin-
digkeiten bis 151 km/h in Anlehnung an
DIN EN 1991, Teil 3 und 4.
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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