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Paket bestehend aus:
- Warmwasserspeicher Logalux S120/5W
- Speicheranschluss-Set AS1.6, Ø 6 mm für die Regelsysteme Logamatic EMS plus, 4000 und 5000
- 5 Jahre Buderus Systemgarantie
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Speicherpaket M S120 weiß, Warmwasserspeicher S120/5W, Speicheranschluss-Set AS1.6 Ø 6 mm - 7739622803
Buderus Logaplus-Modul-Paket, bestehend
aus:
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Warmwasserspeicher Logalux S120/5W in
stehender zylindrischer Stahlblechaus-
führung (wahlweise neben oder unter dem
Kessel anzuordnen). Mit eingeschweißem,
bis in den unteren Speicherboden wendel-
förmig gebogenem Glattrohrwärmetauscher
sowie höhenverstellbaren Aufstellfüßen.
Speicherbehälter mit oberer Besichti-
gungsöffnung. Alle wasserberührten Spei-
cherinnenflächen mit Buderus-Thermogla-
sur DUOCLEAN plus korrosionsbeständig
n. DIN 4753-3 und zur Vervollständigung
des kathodischen Korrosionsschutzes mit
Magnesium-Anode. Einschließlich KFE-Hahn
zur Speicherentleerung. Wärmeschutz aus
50 mm Polyurethan-/EPS-Hartschaum, werk-
seitig geschäumt, mit Ummantelung aus
Stahlblech (weiß).
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Fühler NTC 10K mit 6 mm Durchmesser (Ka-
bellänge 3 m) für das Regelsystem Loga-
matic EMS plus, 4000 und 5000. Mit An-
schlussstecker.
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EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse
Solarspeicher: B
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil M: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil L: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XL: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XXL: -
Leistungsaufnahme der Solar-
pumpe: -
Leistungsaufnahme im
Bereitschaftszustand: -
Jährlicher Hilfsstromverbrauch: -
Kollektor-Aperturfläche: -
Kollektorwirkungsgrad: -
Linearer Wärmedurchgangs-
koeffizient: -
Quadratischer Wärmedurchgangs-
koeffizient: -
Einfallswinkel-Korrekturfaktor: -
Warmhalteverlust Speicher: 45,5 W
Speichervolumen: 114,8 l
-
Speicherinhalt: 120 L
Leist.-Kennzahl bei 60 C: 1,2
Dauerleistung: 34 kW
bei Vorlauftemperatur: 80 C
bei Speichertemperatur: 45 C
Abmessungen
Durchmesser: 550 mm
Höhe: 980 mm
Gewicht: 72 kg
Wärmetauscherfläche: 1 m2
Max. Betriebstemperatur
warmwasserseitig: 95 C
heizwasserseitig: 110 C
Max. Betriebsüberdruck
warmwasserseitig: 10 bar
heizwasserseitig: 6 bar
Bereitschaftswärmeaufwand
nach EN 12897: 1,1 kWh/24h
Fabrikat: Buderus
Buderus-Artikel-Nr.: 7739622803
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5 Jahre Buderus Systemgarantie
(Voraussetzung: Übergabe Zertifikat in-
klusive Garantiebedingungen - Aktivie-
rung durch Endkunde - Jährliche Wartung)
PDF-Dokumente
Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie die Gaseinstellung von Gasgeräten dürfen ausschließlich von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen des Netzbetreibers) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für elektrische Anlagen und Geräte mit festem Anschluss (230 V/400 V, nicht steckerfertig), die nur von zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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