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Passend für Öl-Brennwertkessel GB125
- Warmwasserspeicher SH290 RS-B
- Rohrgruppe BCC27-HE
- Verlängerungs-Set Speicherleitung
- Speicherfühler-Set
- Reduziernippel I/A 11/4" x 1"
- Doppelnippel 1"x 1"
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Speicherpaket M SH290, silber, Warmwasserspeicher SH290 RS-B, Rohrgruppe BCC27-HE, Verlängerungs-Set, Speicherfühler-Set, Zubehör - 7739624720
Passend für Öl-Brennwertkessel GB125
Bestehend aus:
Buderus Logaplus-Modul-Paket, bestehend
aus:
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Warmwasserspeicher Logalux SH290 RS
in stehender, zylindrischer Stahlblech-
ausführung einschließlich vorderer Hand-
lochöffnung als Reinigungsöffnung.
Mit großflächigem Doppelwendel-Wärmetau-
scher, höhenverstellbaren Aufstellfüßen
und Tauchhülse. Alle warmwasserberührten
Speicherinnenflächen durch Emaillierung,
korrosionsbeständig nach DIN 4753-3 und
zur Vervollständigung des kathodischen
Korrosionsschutzes mit Magnesiumanode.
Wärmeschutz aus Polyurethan-Hartschaum
und abnehmbarem Folienmantel (silber)
mit Weichschaumunterlage.
-
Rohrgruppe GB125 - SU160/200/300, beste-
hend aus:
- Hocheffizienz-Speicherladepumpe
- Metallwellschlauch DN25 mit Isolierung
- Doppelnippel
- Verlängerung
- Rückschlagventil in Eckform
-
Verlängerung der Heizkessel-Verbindungs-
leitungen für Logalux SU/SH. Zum An-
schluss an die obere Heizschlange des
Logalux SM/SMS/SL Speicher links.
Bestehend aus:
- Rohrleitung 1" mit Wärmedämmung
- Dichtungen
-
Zubehör
2x Red.-Nippel Nr.241 schw. I/A 11/4"x1
2x aeroline Doppelnippel 1"x1"
Speicherans-Set NTC RD 6,0 10K 3000 Verp
-
EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse: B
Energieeffizienzklassen-
Spektrum: A+ -> F
Warmhalteverlust: 67,0 W
Speichervolumen: 276,8 l
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Speicherinhalt: 277 L
Leistungskennzahl: 2,3
Dauerleistung bei
Vorlauftemperatur 60 C
Speichertemperatur 45 C: 8,8
Abmessungen
Durchmesser: 700 mm
Höhe: 1294 mm
Gewicht: 137 kg
Wärmetauscherfläche: 3,2 m2
Max. Betriebstemperatur
warmwasserseitig: 95 C
heizwasserseitig: 110 C
Max. Betriebsüberdruck
warmwasserseitig: 10 bar
heizwasserseitig: 10 bar
Fabrikat: BUDERUS
Buderus-Artikel-Nr.: 7739624720
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5 Jahre Buderus Systemgarantie
(Voraussetzung: Übergabe Zertifikat in-
klusive Garantiebedingungen - Aktivie-
rung durch Endkunde - Jährliche Wartung)
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie die Gaseinstellung von Gasgeräten dürfen ausschließlich von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen des Netzbetreibers) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für elektrische Anlagen und Geräte mit festem Anschluss (230 V/400 V, nicht steckerfertig), die nur von zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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