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Artikelinfos im DetailBuderus Logafix Ausdehnungsgefäß BU-H 100 für Heizung, 100 Liter, max. 6 bar, R 1", silber - 7738342948
Logafix Ausdehnungsgefäß BU-H100
Membran-Druckausdehnungsgefäß für ge-
schlossene Heiz- und Kühlwassersysteme.
Gefässe sind gebaut nach DIN EN 13831.
Zulassung gemäß Richtlinie für Druck-
geräte 2014/68/EU.
Langlebige Epoxidharzbeschichtung. Nicht
tauschbare Halbmembran n. DIN EN 13831.
Für Frostschutzmittelzusatz mindestens
25 bis 50 %. Mit Gewindeanschlüssen.
Max. zulässige Systemtemperatur 120 C
Zulässige Betriebstemperatur 70 C
HINWEIS: Keine Bewilligungspflicht gemäß
Schweizer Richtlinie SWKI HE301-01 und
SVTI bei (PSV VN <= 3.000 bar Liter).
Farbe: silber
Membranmaterial: SBR
Max. zul. Systemtemperatur: 120 C
Min. zul. Betriebstemperatur (ft): -10 C
Max. zul. Betriebstemperatur: 70 C
Max. zul. Betriebsüberdruck: 6 bar
Gasvordruck werkseitig: 1,5 bar
Anschluss: R 1"
-
Typ: BU-H100
Nennvolumen: 100 l
Max. Nutzvolumen: 90 l
Durchmesser: 480 mm
Max. Höhe: 675 mm
Höhe Wasseranschluss: 165 mm
Kippmaß ca.: 828 mm
Gewicht: 10,30 kg
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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