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Kombination Heizölfilter/Heizölentlüfter für den Einsatz nur im Saugbetrieb für Einstrangsystem mit Rücklaufzuführung
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Artikelinfos im DetailOventrop Heizölfilter/-entlüfter Toc Duo 3, DN10, 3/8" IG/AG, Filterfeinheit 5-20 µ, Nr. 2142735 - 7738314345
Kombination Heizölfilter / Heizölentlüfter Toc-Duo-3 für den Einsatz nur im Saugbetrieb für Einstrangsysteme mit Rücklaufzuführung. Entlüftergehäuse aus Metall für Wandmontage und Absperrventil. Filter- und Schwimmergehäuse aus transparentem Kunststoff zur Kontrolle der Funktion. Die Armatur ist ausgestattet mit Absperrung, Wandhalterung und Filtertasse. Einbau unterhalb und oberhalb des Tankölspiegels zulässig max. Düsenleistung: 110 l/h Heizöl EL max. Rücklaufstrom: 120 l/h Heizöl EL Entlüftungsleistung: min 6 l/h Luft Anschlüsse: tankseitig G 3/8 IG für Klemmringanschluss 6, 8, 10 oder 12 mm brennerseitig G 3/8 AG mit Innenkonus Filtereinsatz: Opticlean 5-20 mym
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie die Gaseinstellung von Gasgeräten dürfen ausschließlich von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen des Netzbetreibers) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für elektrische Anlagen und Geräte mit festem Anschluss (230 V/400 V, nicht steckerfertig), die nur von zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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