Afriso Grenzwertgeber:
Als Abfüllsicherung in Kombination mit
einem Straßentankwagen.
Einschraubgewinde G1.
Der Grenzwertgeber GWG 12 darf in
folgenden Behältern eingesetzt werden:
Behälter nach 6620-1 Form B,
Behälter nach DIN 6625-1 in Bauhöhe 1-
4 m und
Kunststoffbehälter, auch in
Batterieaufstellung bis zu 25 Einzelbehälter,
mit einem bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweis für die Lagerung
von folgenden Medien.
Heizöl EL (DIN51603-1)
Dieselkraftstoff (EN 590)
FAME 100 % als Bioheizöl (EN 14213)
FAME 100 % als Biodiesel (EN 14214)
Höheneinstellbar
CE Kennzeichnung nach EU-BauPV0305/
2011 EN 13616:2004
Anschlusskabel 5 m
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Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!