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Als Abfüllsicherung in Kombination mit einem Straßentankwagen
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Artikelinfos im DetailAfriso Grenzwertgeber GWG 12, Einschraubgewinde G 1", Kabel 1,5 m, Nr. 45100 - 80134030
AFRISO Grenzwertgeber GWG 12 K/1 gelb
gemäß EN 13616 auf Kaltleiterbasis.
Mit höhenverstellbarer Sonde und gelber
Armatur für Wandmontage.
Grenzwertgeberhülse metallisiert.
Geruchsdicht. PROOFED BARRIER.
Einsatz als Teil einer Abfüllsicherung
zur Vermeidung von Überfüllungen von
Behältern. Für Batterietanksysteme,
standortgeschweißte Rechtecktanks und
sonstige Behälter in Innenräumen.
Geeignet für die Medien Heizöl
(DIN 51603-1), Dieselkraftstoff
(EN 590), flüssige Brennstoffe nach
DIN SPEC 51603-6 und DIN/TS 51603-8
sowie Bioheizöl und Biodiesel mit bis
zu 100 % FAME (EN 14214). Somit eignet
sich dieses Produkt optimal für alle
ökologisch aufgewerteten
Heizölverbraucheranlagen, welche als
Beimischung oder zu 100 % die neuen
paraffinischen Brennstoffen HVO oder
GTL verwenden. Auch für den Einsatz in
Überschwemmungs- und Risikogebieten.
Technische Daten
Prozessanschluss
Einschraubkörper: G 1
Sondenlänge: 360 mm
Einstellbereich: 80 bis 338 mm
Anschlusskabel: 1,5 m
Wandarmatur: Typ 905, gelb
Kunststoff
Medien: Heizöl EL
(DIN 51603-1),
Dieselkraftstoff
(EN 590),
Flüssige Brennstoffe
nach
DIN SPEC 5160-6 und
DIN/TS 51603-8,
Bioheizöl/Biodiesel
mit bis zu 100 %
FAME (EN 14214),
HVO/GTL mit bis zu
100 %
Verwendbarkeits-
nachweis: CE-Kennzeichnung
nach EU-BauPVO
305/2011,
574/2014
(EN 13616:2004)
Fabrikat: AFRISO
Typ: GWG 12 K/1
360 mm gelb
Artikel-Nr.: 45100
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie die Gaseinstellung von Gasgeräten dürfen ausschließlich von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen des Netzbetreibers) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für elektrische Anlagen und Geräte mit festem Anschluss (230 V/400 V, nicht steckerfertig), die nur von zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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