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Artikelinfos im DetailBEE KFE Füll-/Entleerhahn 195 D2 für Trinkwasser 1/2" Außengewinde DN15, Durchgangsform, PN10, Messing verchromt - 7738342453
BEE Außengewinde /
Außengewinde-Kugelhahn Messing verchromt
BEE 195.D-1/2" AG/AG PN10
Schwimmende Kugel
Ausblassichere Schaltwelle
Wartungsfrei
Mit selbstdichtendem Außengewindering
Reduzierter Durchgang
Temperatur: - 20 grd C bis + 150 grd C
(abhängig vom Betriebsdruck)
Einstufung nach PED Kategorie 0
PED 2014-68-EU
DVGW Trinkwasser Zulassung PN10
nach DIN EN 13828 W570-1
Verwendung: Druckluft
Trinkwasserinstallation
Wasser allgemein
Wasser-Glykol-Mischungen
Tyfocor
Ausführung: Außengewinde / Außengewinde
DN: 15
LW: 10
PN: 10
Material Gehäuse: Messing verchromt
Material Kugel: Messing verchromt
Material Dichtung: PTFE
Material Schaltwelle: Messing verchromt
Fabrikat: G.Bee
Werksartikelnummer: 30000100309121
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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