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Hersteller: Bosch Thermotechnik GmbH, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar, Deutschland, www.buderus.de
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Das Buderus WP-Speicherpaket SP23 PHRZ500.7 ES FS20/2 ist ein auf Wärmepumpen abgestimmtes Komplettpaket zur Heizungs-Pufferung und hygienischen Trinkwasserbereitung. Es kombiniert einen Schicht-Pufferspeicher mit einer Frischwasserstation und den für die Montage erforderlichen Zubehörteilen. Das Paket eignet sich insbesondere für Ein- und Zweifamilienh. Das SP23 ist insbesondere für Anlagen interessant, bei denen ein großer Heizwasserpuffer mit hygienischer Trinkwasserbereitung kombiniert werden soll. Durch die Trennung von Heizungs- und Trinkwasser bietet das System hohe Effizienz, gute Schichtung im Speicher und eine hygienische Warmwasserbereitung ohne klassischen Trinkwasserspeicher.
Beschreibung
Artikelinfos im DetailPufferspeicher Logalux PHRZ500.7 E S in
stehender zylindrischer Stahlblechaus-
führung. Mit temperatursensibler Rück-
laufeinspeisung über integrierten Ein-
speisekanal. Dadurch effiziente Nutzung
des gesamten Speichervolumens durch die
geschichtete Einspeisung der Rückläufe.
Mit Trennblech zur Zonierung von Bereit-
schafts- und Heizungsbereich. Einspeise-
lanze im oberen Speicherbereich zum be-
ruhigten Einströmen bei hohen Volumen-
strömen (z.B. in Verbindung mit Wärme-
pumpen). Spezielle Rohre im Heizungsbe-
reich sorgen für einen geringen Tempera-
turverlust zwischen Wärmeerzeuger und
Heizkreisvorlauf.
1 1/2" Muffe für den Einbau eines Elek-
tro-Heizeinsatzes.
Tauchhülsen für die Fühlermontage.
Wärmeschutz aus 56 mm PU-Hartschaum und
abnehmbarem Folienmantel (silber) auf
20 mm Vliesunterlage.
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EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse: B
Energieeffizienzklassen-
Spektrum: A+ -> F
Warmhalteverlust: 73,8 W
Speichervolumen: 462,0 l
-
Speicherinhalt: 462 l
Anschlüsse Heizung: 7 x G 1 1/2 (IG)
2 x R 1 1/2 (AG)
Abmessungen:
- Durchm. mit Wärmeschutz: 750 mm
- Höhe mit Wärmeschutz: 1921 mm
- Gewicht mit Wärmeschutz: 99 kg
Max. Betriebsüberdruck: 3 bar
Max. Betriebstemperatur: 95 C
Fabrikat: Buderus
Passend für:
- alle WLW MB
- alle WLW MBE+
- alle WLW MBB
- WLW286(.2)-22
- alle WSW186
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Die Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung sowie die Gaseinstellung von Gasgeräten dürfen ausschließlich von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb oder Vertragsinstallationsunternehmen des Netzbetreibers) durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für elektrische Anlagen und Geräte mit festem Anschluss (230 V/400 V, nicht steckerfertig), die nur von zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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