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Artikelinfos im DetailBuderus Logafix Ausdehnungsgefäß BU-TA 18 für Trinkwasseranlagen, 8 Liter, max. 10 bar, 3/4", weiß - 7738306752
Logafix Membran-Druckausdehnungsgefäß
durchströmt, für den Einsatz in Trink-
wassererwärmungsanlagen, gebaut und ge-
prüft nach DIN 4807-5. Außen- und Innen-
beschichtung aus Kunststoff. Strömungs-
verteiler für ein bauseitiges T-Stück.
Systemanschluss mit Außengewinde, Aus-
führung für Wandbefestigung.
Gemäß EU-Druckgeräterichtlinie 97/23/EG.
Prüfzeichen DIN-DVGW: NW-0411AU2095
Max. Betriebstemperatur: 70 C
Aufhängezarge MB 3 für die Wandbefesti-
gung von Logafix Gefäßen 8-25 Liter und
Druckprüfer siehe Gefäße und Automaten,
Rubrik Zubehör.
Inhalt: 8 Liter
Anschluss: 3/4"
Max. Betriebsdruck: 10 bar
Vordruck: 4 bar
Durchmesser: 245 mm
Bauhöhe: 301 mm
Gewicht: 3,2 kg
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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