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"Der Marani BPU 400-C Kombispeicher ist speziell für den Einsatz mit Wärmepumpen konzipiert und bietet eine effiziente Möglichkeit, überschüssige Energie zu speichern. Mit einem Fassungsvermögen von 400 Litern ermöglicht der Kombispeicher die Speicherung von Wärmeenergie, die von der Wärmepumpe erzeugt wird. Dadurch kann die Wärmepumpe effizienter betrieben werden und der Eigenverbrauch an selbst erzeugter Energie gesteigert werden. Der Marani BPU 400-C Kombispeicher zeichnet sich durch seine hohe Qualität, Zuverlässigkeit und einfache Installation aus und ist somit eine ideale Lösung für die dezentrale Energieversorgung in Wohnhäusern, Gewerbebetrieben oder landwirtschaftlichen Betrieben."
Geeignet für folgende Buderus Wärmepumpen: WPS 8-1, WLW 6-10 SP AR, WLW 10-14 SP AR P3, alle WLW196i IR/AR, alle WSW196i.2
Beschreibung
Artikelinfos im DetailKombispeicher BPU 400 in stehender, zy-
lindrischer Stahlblechausführung. Platz-
sparend durch übereinander angeordneten
Warmwasser- u. Pufferspeicher. Bestehend
aus oben angeordnetem Warmwasserspeicher
mit großflächigem Doppelwendel-Wärmetau-
scher für Wärmepumpen Logatherm. Spei-
cherbehälter mit vorderer Reinigungsöff-
nung. Alle warmwasserberührten Speicher-
innenflächen durch Emaillierung, korro-
sionsbeständig nach DIN 4753-3 und zur
Vervollständigung des kathodischen Kor-
rosionsschutzes mit Magnesiumanode. Puf-
ferspeicher aus Stahlblech zur Kombina-
tion mit Wärmepumpen. Mit 4 Anschlüssen,
2 Tauchhülsen und 1 1/2" Muffe für den
Einbau eines Elektro-Heizeinsatzes.
Wärmeschutz aus 50 mm Polyurethan-Hart-
schaum und abnehmbarem Folienmantel
(silber) mit Weichschaumunterlage.
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EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse: C
Energieeffizienzklassen-
Spektrum: A+ -> F
Warmhalteverlust: 100,0 W
Speichervolumen: 400,0 l
-
Warmwasserspeicher
Speicherinhalt: 274 L
Leist.-Kennzahl bei 60 C: 4,2
bei Vorlauftemperatur: 70 C
Dauerleistung: 42,0 kW
bei Vorlauftemperatur: 60 C
bei Speichertemperatur: 45 C
Wärmetauscherfläche: 3,5 m2
Wärmetauscherinhalt: 21,0 L
Max. Betriebstemperatur
warmwasserseitig: 95 C
heizwasserseitig: 95 C
Max. Betriebsüberdruck
warmwasserseitig: 10 bar
heizwasserseitig: 10 bar
-
Pufferspeicher
Speicherinhalt: 105 L
Anschlüsse Heizung: 4 x G1 1/4 (IG)
Max. Betriebsüberdruck: 3 bar
Max. Betriebstemperatur: 95 C
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Abmessungen
Durchm. mit Wärmeschutz: 710 mm
Höhe mit Wärmeschutz: 1750 mm
Kippmaß: 1900 mm
Gewicht: 174 kg
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Fabrikat: Marani
Buderus-Artikel-Nr.: 7735502062
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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