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Alle Variationen zu diesem ArtikelArtikeldetails
- Hochleistungs-Vakuumröhrenkollektor SKR10 aus Borosilikat-Glas und anthrazitfarbenem Sammler-Gehäuse
- Solarstation mit Hocheffizienzpumpe (ohne Regelung)
- Montage in einer Reihe nebeneinander für Aufdachmontage auf Pfannen-/Ziegeldach
- 5 Jahre Buderus Systemgarantie
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Solar-Paket Logaplus S108 für Trinkwasser / Trinkwasser u. Heizung 14,64 m², 12x Vakuumröhrenkollektor SKR5 liegend, Solarstation KS0110/2 HE mit Hocheffizienzpumpe, Solar Fluid, Anschluss-Set, Montage-Set Pfanne/Ziegel - 7739606408
Logaplus Solarpaket S108
zur Nachrüstung bei bestehendem Speicher
mit Logasol SKR5 für liegende Montage
auf einem Flachdach, bestehend aus:
12 Vakuumröhrenkollektoren Logasol SKR5
als komplett montiertes Modul mit 6
Vakuumröhren aus Borosilikat-Glas und
anthrazitfarbenem Sammler-Gehäuse.
Bruttofläche: 1,22 m2
Aperturfläche: 0,46 m2
Kollektorinhalt: 0,85 l
Gewicht: 18 kg
Abmessungen
Breite: 629 mm
Höhe: 1943 mm
Tiefe: 81 mm
Durch die trockene Anbindung der Röh-
ren ist jede einzelne Röhre ohne Ent-
leerung der Anlage austauschbar.
1 Anschluss-Set Flachdach für die Ver-
bindung einer SKR-Kollektorreihe mit
Kupferrohr 18 mm
1 Flachdach-Grundset für 3 SKR5
3 Flachdach-Erweiterungssets für 2 SKR5
1 Flachdach-Erweiterungsset für 3 SKR5
6 Sets mit je 4 Stockschrauben für die
Montage von SKN, SKS und SKR
1 Solarstation Logasol KS0110/2 m. Hoch-
effizienzpumpe und integriertem Luft-
abscheider, inklusive Ausdehnungsgefäß
Logafix Solar 80 Liter mit Anschluss-
zubehör
1 Logafix Kappenventil 1"
1 Solarfluid LS, 10 Liter
3 Solarfluid LS, 20 Liter
1 Vorschaltgefäß 12 Liter
-
EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse
Solarspeicher: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil M: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil L: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XL: -
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XXL: -
Leistungsaufnahme der Solar-
pumpe: 15,0 W
Leistungsaufnahme im
Bereitschaftszustand: 2,00 W
Jährlicher Hilfsstromverbrauch: 48 kWh
Kollektor-Aperturfläche: 5,52 m2
Kollektorwirkungsgrad: 64 %
Linearer Wärmedurchgangs-
koeffizient: 2,99 W/(m2 K)
Quadratischer Wärmedurchgangs-
koeffizient: 0,015 W/(m2 K2)
Einfallswinkel-Korrekturfaktor: 1,27
Warmhalteverlust Speicher: -
Speichervolumen: -
-
Buderus-Artikel-Nr.: 7739606408
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5 Jahre Buderus Systemgarantie
(Voraussetzung: Übergabe Zertifikat in-
klusive Garantiebedingungen - Aktivie-
rung durch Endkunde - Jährliche Wartung)
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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