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Alle Variationen zu diesem ArtikelArtikeldetails
- Flachkollektor SKN4.0 mit hochselektiv beschichtetem Aluminium-Vollflächenabsorber
- Bivalenter Warmwasserspeicher SMS400
- Solarstation KS0105T mit integriertem Solarmodul SM100
- 5 Jahre Buderus Systemgarantie
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Solar-Paket Logaplus S70 für Trinkwasser 7,11 m² silber, 3x Flachkollektor SKN4.0 senkrecht, WW-Speicher SMS310 mit integr. Solarstation KS0105T SM100, Solar Fluid - 7739618394
Solarpaket Logasol S70
Zur Warmwasserbereitung mit bivalentem
Speicher Logalux SMS und Logasol SKN4.0
ohne Montage- und Anschluss-Set, beste-
hend aus:
3 Logasol SKN4.0-s mit Vollflächenabsor-
ber aus Aluminium mit einer hochselek-
tiven Vakuum-Beschichtung, mit Kupfer-
rohr-Harfe ultraschallverschweisst.
Fiberglaswanne aus einem Guss als Kol-
lektorgehäuse mit integrierten Griff-
mulden.
Höhe: 2017 mm
Breite: 1175 mm
Tiefe: 87 mm
Bruttofläche: 2,37 m2
Aperturfläche: 2,25 m2
Absorberinhalt: 0,94 L
Gewicht (netto): 40 kg
Max. Betriebsüberdruck 6 bar
1 Solarspeicher Logalux SMS310.5E-B mit
integriertem Solarmodul SM100 zur Kom-
bination mit dem Regelsystem Logamatic
EMS plus u. Solarstation mit Hocheffi-
zienzpumpe innerhalb der Verkleidung.
Mit 2 eingeschweißten Glattrohrwärme-
tauschern und 1 1/2"-Muffe zum Einbau
eines Elektro-Heizeinsatzes. Korrosi-
onsschutz durch Buderus-Thermoglasur
DUOCLEAN plus und Magnesiumanode.
Wärmeschutz aus 85 mm Polyurethan-/
EPS-Hartschaum, werkseitig geschäumt
mit Ummantelung aus Stahlblech.
1 Ausdehnungsgefäß Logafix Solar 18 Li-
ter mit Anschlusszubehör
3 Solarfluid L 10 Liter
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EU-RICHTLINIE FÜR ENERGIEEFFIZIENZ
Energieeffizienzklasse
Solarspeicher: B
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil M: 638 kWh
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil L: 904 kWh
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XL: 1688 kWh
Jährl. nichtsolarer Wärmebeitrag
für Lastprofil XXL: 2496 kWh
Leistungsaufnahme der Solar-
pumpe: 15,0 W
Leistungsaufnahme im
Bereitschaftszustand: 2,00 W
Jährlicher Hilfsstromverbrauch: 48 kWh
Kollektor-Aperturfläche: 6,75 m2
Kollektorwirkungsgrad: 61 %
Linearer Wärmedurchgangs-
koeffizient: 3,22 W/(m2 K)
Quadratischer Wärmedurchgangs-
koeffizient: 0,015 W/(m2 K2)
Einfallswinkel-Korrekturfaktor: 0,92
Warmhalteverlust Speicher: 65,1 W
Speichervolumen: 287,0 l
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Buderus-Artikel-Nr.: 7739618394
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5 Jahre Buderus Systemgarantie
(Voraussetzung: Übergabe Zertifikat in-
klusive Garantiebedingungen - Aktivie-
rung durch Endkunde - Jährliche Wartung)
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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