Umwälzpumpe Typ: UP
Umwälzpumpe mit 1-phasigem
Naßläufermotor, externer Motorschutz
nicht erforderlich. Pumpe und Motor
bilden eine Einheit, d.h.
wartungsfreie Lagerschmierung durch das
Fördermedium, Wellenabdichtung nicht
erforderlich.
Folgende Eigenschaften zeichnen die
Pumpe aus :
- Radiallager aus Keramik
- Axiallager aus Kohle
- Lagerplatte und Spaltrohrtopf aus
nichtrostendem
Stahl
- Korrosionsbeständiges Laufrad,
Komposit PES/PP
- Pumpengehäuse aus Nichtrostender Stahl
Die Pumpe ist mit einem 1-phasigen Motor
ausgerüstet. Dieser benötigt keinen
weiteren, externen Motorschutz.
Umwälzpumpe, Typ UP 20-15 N
als Zirkulationspumpe, stopfbuchslos,
ohne Verschraubungen, mit Dichtungen.
Alle Fördermedium berührenden Teile aus
Chrom-Nickel-Stahl bzw. PES (Polyether-
sulfon) glasfaserverstärkt.
Fördermedium :
Medien-Temperatur : GrC
Zul. Medientemp.
Standard von : 2 GrC
bis : 110 GrC
i.akt.Anwendung von : GrC
i.akt.Anwendung bis : GrC
Förderstrom : m3/h
Einsatzbereich Q : 0.42-1.75 m3/h
Förderhöhe : m
Einsatzbereich H : 1.32- 0.25 m
Systemdruck : bar
max. Systemdruck : 10 bar
Motorspannung : 1x230V, 50Hz
Schutzart : IP 44
Nennweite : R 3/4
Einbaulänge : 150 mm
Gewicht : 2.1 kg
Fördermedium: |
Fördermedium: |
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Wasser |
Medientemperaturbereich: |
|
2 .. 110 °C |
Medientemperatur während des Betriebs: |
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60 °C |
Dichte: |
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983.2 kg/m³ |
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Technische Daten: |
Nennförderstrom: |
|
1.13 m³/h |
Nennförderhöhe: |
|
0.63 m |
Temperaturklasse: |
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95 |
Zulassungen: |
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CE,VDE,EAC,WEEE |
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Werkstoffe: |
Pumpengehäuse: |
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Edelstahl |
Pumpenmantel: |
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EN 1.4301 |
Pumpengehäuse: |
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AISI 304 |
Laufradwerkstoff: |
|
Verbundwerkstoff |
Laufrad: |
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PES+30% GF |
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Installation: |
Umgebungstemperatur: |
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0 .. 40 °C |
Max. Umgebungstemp. bei 80 °C Medientemp.: |
|
40 °C |
Max. Betriebsdruck: |
|
10 bar |
Anschlusstyp: |
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G |
Anschlussgröße: |
|
1 1/4 inch |
Nenndruckstufe: |
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PN 10 |
Einbaulänge: |
|
150 mm |
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Elektrische Daten: |
Leistungsaufnahme P1 bei Drehzahlstufe 3: |
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65 W |
Netzfrequenz: |
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50 Hz |
Bemessungsspannung: |
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1 x 230 V |
Stromaufnahme Drehzahlstufe 3: |
|
0.28 A |
Größe des Betriebskondensators: |
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2 µF |
Schutzart (gemäß IEC 34-5): |
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IP44 |
Isolationsklasse (IEC 85): |
|
F |
Motorschutz: |
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kein Motorschutz |
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Sonstiges: |
Position des Klemmkastens: |
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9H |
Nettogewicht: |
|
2.05 kg |
Bruttogewicht: |
|
2.16 kg |
Versandvol.: |
|
0.004 m³ |
Dänische VVS Nr.: |
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380615100 |
Schwedische RSK Nr.: |
|
5803011 |
Finische LVI Nr.: |
|
4615604 |
Norwegische NRF Nr.: |
|
9042209 |
Herkunftsland: |
|
RS |
Artikelnummer: |
|
59641500 |
|
Hersteller: Bosch Thermotechnik GmbH, Sophienstraße 30-32, 35576 Wetzlar, Deutschland, www.buderus.de
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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