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- Zur Verstärkung des Erweiterungs-Set bei erhöhten Lasten z.B. Schneelasten über 2 kN/m² bis max. 3,1 kN/m² bzw. Windlasten bis 151 km/h
- Für den zweiten bis zehnten Kollektor einer Reihe (1x je Kollektor)
- Mit Sparrenanker-Set für Pfanne/Ziegel (nur bei Lattenabstand 270,0280,0290 und 300 mm verwendbar)
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Aufdach-Aufständerung Zusatz-Erweiterungs-Set SKN4.0s / SKT1.0s, Pfanne/Ziegel, mit Sparrenanker-Set, senkrecht - 7739610087
Zusatz Aufdach-Aufständerung Erweite-
rungs-Set für den zweiten bis zehnten
Kollektor einer Reihe mit Logasol
SKN4.0-s oder SKT1.0-s nebeneinander,
bestehend aus einer Zusatzschiene, einem
doppelseitigen Kollektorspanner sowie 2
Streben, Zubehör und 2 Sparrenankern zum
Anschrauben an die Dachkonstruktion ohne
Auflage auf den Ziegel. Schrauben für
Sparrenanker sind nicht im Lieferumfang.
Zur Verstärkung des Erweiterungs-Sets
Aufdach-Aufständerung bei erhöhten
Schneelasten über 2 kN/m2 bis 3,1 kN/m2
(ein Set je Kollektor erforderlich).
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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