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- Digitaler Funk-Heizkörper-Thermostat für Buderus Einzelraumregelung SRC plus
- Individuelle Raumtemperatur und Zeitsteuerung für Buderus Gas-Brennwertgeräte mit BC400 und MX400 über Funkkommunikation 868 MHz.
- Bedienung über App MyBuderus
- Anschluss M30 x 1,5 mm, Inkl. Adapter für verschiedene Heizkörperventile
- Geführte Inbetriebnahme über App ProWork
Beschreibung
Artikelinfos im DetailBuderus Funk-Heizkörper-Thermostat THK für Einzelraumregelung SRC plus - 7738112376
Systemvoraussetzungen beachten !
Digitaler Funk-Heizkörper-Thermostat
-
- Intelligenter Regelalgorithmus für
Buderus Einzelraumregelung SRC plus,
kombinierbar mit Buderus Brennwert-
geräten mit System-Bedieneinheit
Logamatic BC400.
- Max. möglich für 1 Heizkörperheizkreis
gemischt oder ungemischt mit bis zu 16
Heizkörperthermostate.
- Adaptive Heizkurve: automatische Opti-
mierung der Systemrücklauftemperatur
für besonders effizienten Betrieb des
Brennwertgerätes.
- Automatischer hydraulischer Abgleich.
Thermischer Abgleich über Heizkörper-
Thermostate (förderfähig).
- Funkkommunikation 868 MHz zum Wärme-
erzeuger (MX400), kein Kabel vom Raum-
thermostat zum Wärmeerzeuger notwen-
dig.
- Bedienung der Einzelraumregelung
(Raumtemperatur, Zeitprogramm) sowie
Gesamtanlage mit Warmwasser, Solar,
Lüftung über App MyBuderus.
- Einfache Inbetriebnahme der System-
Einzelraumregelung über App ProWork –
hierfür ist keine App-Lizenz und kein
Smart Service Key erforderlich.
- Hohe Ausfallsicherheit: Weiterbetrieb
der Einzelraumregelung auch ohne In-
ternetverbindung.
- Wärmepumpen-Hybridsysteme erweiterbar
mit System-Einzelraumregelung, jedoch
manuelle Heizkennlinieneinstellung
erforderlich.
- Empfehlung bei Kombination 1 Heizkör-
per- und 1 Fußbodenkreis: SRC plus am
Heizkörperkreis senkt im Tagesmittel
die Systemtemperatur deutlich.
-
Systemvoraussetzung Brennwertgerät:
- Systembedieneinheit Logamatic BC400 ab
Version NF49.04 (ab ca. Januar 2023)
und LAN- und Funkmodul MX400.
- Einzelraumregelung nicht kombinierbar
mit bodenstehendem Gas-Brennwertkes-
sel, weder alleinstehend noch als Wär-
mepumpen-Hybridsystem.
- Ein mit Einzelraumregelung ausgestat-
teter Heizkreis kann nicht mit einer
Fernbedienung RC220, RC120 RF oder
RC100 kombiniert werden.
- Ein mit Einzelraumregelung ausgestat-
tetes System kann nicht mit einer
Funkfernbedienung RC120 RF kombiniert
werden.
-
Anschluss: M30 x 1,5mm inkl. Adapter
für verschiedene Heizkörper
Batterien: 2x LR6/AA (im Lieferumfang)
-
Buderus-Artikel-Nr.: 7738112376
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Sicherheitshinweise
Zur Vermeidung von Körper- und Gesundheitsschäden ist die Erstinbetriebnahme, Montage, Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung nur von autorisierten Fachbetrieben (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) vorzunehmen!
Installation von Elektrogeräten mit einem Anschluss von 230 Volt /400 Volt nicht-steckerfertig ist von eingetragenen Fachbetrieben vorzunehmen. Installation von Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12kW ist eine Zustimmung des Örtlichen Netzbetreibers einzuholen.
Bitte beachten vor der Installation und Montage die Hersteller Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten.
Bei Wärmeerzeugern ist unbedingt darauf zu achten, dass allein für diese Heizung nur zugelassene Abgastechnik zur Verwendung kommt. Zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung gehören die Einhaltung der Hersteller Einbau, Inspektions- und Wartungsunterlagen.
Installation, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Gasgeräten sowie Gaseinstellungen darf nur durch ein autorisierte Fachbetriebe (Heizungsfachbetrieb u. Vertragsinstallationsunternehmen) auszuführen werden!
Achtung - Wichtige Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung:
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.
Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellen bis zum 1. Januar 2024 Informationen zur Verfügung, die als Grundlage für die Beratung zu verwenden sind.
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